Wie nutze ich es in Oldenburg ?

Infos über das Gesamtprojekt


Teilprojekt 2: Promotionsverfahren und Retrieval


Außenwerbung: (Vorträge / Pressenotizen)
Texte DissInfo

Promotionsverfahren

Retrieval

Der Service PhysDis steht für eine europaweite Suche nach Physik-Dissertationen bereit. In Deutschland sind 54 von 63 Standorten erfasst, die elektronische Dissertationen oder zumindest deren bibliografische Daten authorisiert nachweisen. Insgesamt lassen sich über 1600 Einträge aus den letzten Jahren finden, davon liegen 250 Volltexte vor. Die Serverstatistik zeigt eine stark ansteigende Tendenz der Anfragen. Eine sinnvolle Vernetzung der verstreuten Archive auf Fachbereichs- / Institutsservern und in den jeweiligen Universitätsbibliotheken ist durch ein Harvest-System realisiert. Eine Suchmaske (Broker) leitet die Anfrage weiter. 5 weitere Gatherer ermöglichen schnelle Antwortzeiten. Ein effektiveres Suchen und Finden kann nur durch Metadaten ermöglicht werden.

Für Physik-Fachbereiche

Flächendeckende Vernetzung der an Hochschulen elektronisch verfügbaren Physik-Dissertationen
unter Berücksichtigung der rechtlichen Aspekte

Auch bei einer elektronischen Dissertation gelten Publikationspflicht einerseits und Urheberrecht andererseits. Nur so werden Einsehbarkeit und Zitierfähigkeit gewährleistet. Die genauen Ablieferungsformalitäten bestimmen die Promotionsordnungen der einzelnen Fachbereiche / Fakultäten. Für einen Vergleich s. die online Promotionsordnungen der Physik Durch einen KFP-Beschluß im Jahre 1998 (jährliche Konferenz der Fachbereiche der Physik) wurden diese angeglichen. Ein exemplarischer Geschäftsgang innerhalb eine Fachbereichs mit Übergabe an die Bibliothek zur Archivierung und Integration in die Hochschulpublikationen wurde in Oldenburg schon verwirklicht und genau dokumentiert.
Zu einer Dissertation gehört ein Lebenslauf. Dieser wird der bei einer Netzpublikation ebenfalls elektronisch gespeichert, sodaß hier auch das Datenschutzgesetz greift. Für die Speicherung und Verbreitung dieser personenbezogenen Daten muß daher eine Einverständniserklärung der betreffenden Person vorliegen. Die gilt sowohl für den Fachbereich auch für die Bibliotheken. In Anlehnung an das Oldenburger Modell und durch Vergleich mit schon vorhandenen Regelungen an anderen Standorten sind derzeit Musterverträge für die einzelnen Beteiligten (Kandidatin-Fachbereich, Kandidatin-Bibliothek, Fachbereich-Bibliothek) im Netz abrufbar.


mitfinanziert vom 1.1.1998-31.10.2000 durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft
letzte Änderung: 21.11.2000

© E.Hilf, K.Zimmermann