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Flächendeckende Vernetzung der an Hochschulen elektronisch verfügbaren
Physik-Dissertationen
unter Berücksichtigung der rechtlichen Aspekte
Auch bei einer elektronischen Dissertation gelten Publikationspflicht
einerseits und Urheberrecht andererseits.
Nur so werden Einsehbarkeit und Zitierfähigkeit gewährleistet.
Die genauen Ablieferungsformalitäten bestimmen die Promotionsordnungen
der einzelnen Fachbereiche / Fakultäten.
Für einen Vergleich s. die
online Promotionsordnungen der Physik
Durch einen KFP-Beschluß im Jahre 1998 (jährliche Konferenz der
Fachbereiche der Physik) wurden diese angeglichen.
Ein exemplarischer Geschäftsgang innerhalb eine Fachbereichs mit
Übergabe an die Bibliothek zur Archivierung und Integration in die
Hochschulpublikationen wurde in Oldenburg schon verwirklicht und
genau dokumentiert.
Zu einer Dissertation gehört ein Lebenslauf. Dieser wird
der bei einer Netzpublikation ebenfalls elektronisch gespeichert,
sodaß hier auch das Datenschutzgesetz greift.
Für die Speicherung und Verbreitung dieser personenbezogenen
Daten muß daher eine Einverständniserklärung der betreffenden Person vorliegen.
Die gilt sowohl für den Fachbereich auch für die Bibliotheken.
In Anlehnung an das Oldenburger Modell und durch Vergleich mit schon
vorhandenen Regelungen an anderen Standorten sind derzeit
Musterverträge für die einzelnen Beteiligten
(Kandidatin-Fachbereich, Kandidatin-Bibliothek, Fachbereich-Bibliothek)
im Netz abrufbar.
© E.Hilf, K.Zimmermann